Online-Scheidung

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Online-Scheidung


Rechtsanwalt Holger Hans bietet Ihnen die Möglichkeit einer Online-Scheidung an. Es handelt sich hierbei um eine einfache sowie schnelle Option, den Auftrag Ihrer Scheidung zu erteilen.

Das Verfahren ist auch kostengünstiger, da Sie und Rechtsanwalt Holger Hans bei einer Online-Scheidung ausschließlich per Telefon und E-Mail miteinander kommunizieren.

Wenn Sie sich einvernehmlich mit Ihrem Ehepartner für eine Scheidung entschieden haben, ist auf diese Weise eine günstige, zeitnahe sowie unkomplizierte Scheidung möglich.

Um sich vor Gericht scheiden zu lassen, bitten wir Sie, unser Online-Scheidungsformular auf unserer Webseite auszufüllen. Sie teilen uns in diesem verschlüsselten Formular alle Informationen mit, die wir benötigen, um Ihren Scheidungsantrag zu stellen. Selbstverständlich können Sie uns dieses Formular auch per Fax oder Post zusenden. 

Ablauf des Scheidungsverfahrens


Nach dem Ausfüllen des Scheidungsformulars übernehmen wir die Prüfung Ihrer Angaben. Ist alles korrekt, so erstellen wir einen Entwurf Ihres Scheidungsantrags, den wir Ihnen anschließend per E-Mail oder Post zukommen lassen. Im Zuge dessen senden wir Ihnen auch eine Vollmacht zu, die Sie unterschreiben und an uns zurücksenden müssen. Sollten wir weitere Angaben von Ihnen benötigen, werden wir Sie entsprechend benachrichtigen.

Die von uns zurückerhaltenen Unterlagen prüfen Sie als Nächstes auf Ihre Richtigkeit.

Sobald unserer Kanzlei alle Unterlagen vollständig vorliegen, beginnen wir mit dem Einreichen Ihres Scheidungsantrags bei dem für Ihren Fall zuständigen Familiengericht. Damit Sie über den aktuellen Stand und jeden Schritt informiert sind, erhalten Sie selbstverständlich eine Durchschrift aller Schreiben und Unterlagen.

Wenn Sie bereits getrennt leben, wird Ihrem Ehepartner der Scheidungsantrag nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses durch das Gericht zugestellt. Sollten Sie Verfahrenskostenhilfe beantragt haben und wurde diese positiv beschieden, so entfällt der Gerichtskostenvorschuss.

Sofern der Versorgungsausgleich nicht durch eine notarielle Urkunde ausgeschlossen wurde, werden alle für diesen notwendigen Formulare vom Gericht mit dem Scheidungsantrag gesendet.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Ehe von weniger als drei Jahren Dauer der Versorgungsausgleich ausschließlich auf Antrag durchgeführt wird. Wir schicken Ihnen die entsprechenden Formulare und Dokumente mit der Bitte, diese auszufüllen und an uns zurückzusenden. Sobald sie vorliegen, leiten wir die Dokumente an das Gericht weiter, das sich um die Beschaffung der erforderlichen Auskünfte von den Rentenversicherungsträgern kümmert.

Sobald diese Informationen eingegangen sind, wird vom Gericht ein Scheidungstermin festgelegt, zu dem beide Parteien zu einer mündlichen Verhandlung geladen werden. Ein solcher Scheidungstermin dauert in der Regel nur eine Viertelstunde, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt.

Sobald das Scheidungsverfahren abgeschlossen ist, werden im Regelfall die Gerichtskosten zur Hälfte geteilt.

Sollte der Scheidungstermin von Rechtsanwalt Hans nicht persönlich wahrgenommen werden, würde ein Terminvertreter bestellt. Mehrkosten entstehen hierdurch nicht.

Online-Scheidungsformular


Im folgenden Formular erheben wir alle für den Scheidungsantrag notwendigen Daten. Bitte füllen Sie das Formular wie angegeben aus und schicken Sie es ab. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Sie erhalten im Anschluss eine Kopie Ihrer ausgefüllten Daten per E-Mail. Nach Erhalt und Sichtung der Unterlagen werden wir uns umgehend bei Ihnen melden.

*Pflichtfeld

Kontaktformular

1. Schritt: Angaben zur Ehefrau

Schritt 2: Angaben zum Ehemann

Schritt 3: Angaben zur Ehe

Schritt 4: Kinder

Schritt 5: Weitere Angaben

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