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Rechtliche Hilfe bei allen Fragen rund um Inkasso in Wiehl

Kontakt

Forderungseinzug / Inkasso

Wir machen es uns zur Aufgabe, Ihre Bedürfnisse und Ziele zu kennen und zu berücksichtigen. Wir sind bestrebt, Ergebnisse und Lösungen effizient bereitzustellen. Unabhängig davon, ob Sie Unterstützung bei geschäftlichen oder persönlichen Angelegenheiten benötigen, können wir Ihnen einen reaktionsschnellen Service mit Fachwissen und Klarheit bieten.

Ist es dazu gekommen, dass Sie zum/r Gläubiger/-in einer offenen Forderung geworden sind? Im Rahmen der Inkasso-Tätigkeit / des Forderungseinzugs helfen wir Ihnen, Ihre Forderungen geltend zu machen. Wir vertreten Sie nicht nur im außergerichtlichen Bereich oder im gerichtlichen  Mahnverfahren, sondern ebenso im sich anschließenden gerichtlichen Verfahren.

Aufgrund dessen, dass wir mit allen Mahngerichten bundesweit elektronisch kooperieren, haben wir die Möglichkeit, Mahnbescheide äußerst kurzfristig zu beantragen.

Zwangsvollstreckung

Sollte es dazu kommen, dass es leider nicht ausreicht, ein Urteil oder einen anderen vollstreckbaren Titel wie beispielsweise eine notarielle Urkunde, einen gerichtlichen Vergleich oder einen Vollstreckungsbescheid zu erstreiten, um z. B. Gelder zu bekommen oder die Räumung eines ehemals vermieteten Objekts zu erzielen, dann können Sie auf uns zählen.

Sollte der Schuldner der Verpflichtung aus dem erhaltenen Urteil oder anderen vollstreckbaren Titeln nicht freiwillig nachkommen, dann müssen Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche Maßnahmen im Rahmen der Zwangsvollstreckung bedienen.

Sie können sich auf uns verlassen, und zwar bei:

  • Zwangsräumungsauftrag

  • Einholung von Auskünften aus den gerichtlichen Schuldnerkarteien

  • Zwangsvollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher

  • Wohnortermittlung des Schuldners

  • Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft

  • Beantragung von Pfändungs- sowie Überweisungsbeschlüssen, um beispielsweise Zugriff auf Kontenguthaben des Schuldners zu nehmen

  • Anmeldung von Wohngeldforderungen in Zwangsversteigerungsverfahren für Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Eintragung von Zwangshypotheken

  • Verhandlung von Ratenzahlungsvereinbarungen

  • Beantragung von Zwangsverwaltungen und -versteigerungen

Sollte es dazu kommen, dass sich Ihre Forderungen immer noch nicht realisieren lassen, weil der Schuldner beispielsweise Insolvenz erklärt hatte, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren. Zusätzlich werden wir einen möglichen Verteilungsplan kontrollieren sowie bewerten, ob dem Schuldner die Restschuldbefreiung gewährt wird.

Rechtsanwalt

Wir können komplexe rechtliche Angelegenheiten bearbeiten und bieten persönlichen Service.

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