Rechtliche Hilfe bei allen Fragen rund um Inkasso in Wiehl
Forderungseinzug / Inkasso
Wir machen es uns zur Aufgabe, Ihre Bedürfnisse und Ziele zu kennen und zu berücksichtigen. Wir sind bestrebt, Ergebnisse und Lösungen effizient bereitzustellen. Unabhängig davon, ob Sie Unterstützung bei geschäftlichen oder persönlichen Angelegenheiten benötigen, können wir Ihnen einen reaktionsschnellen Service mit Fachwissen und Klarheit bieten.
Ist es dazu gekommen, dass Sie zum/r Gläubiger/-in einer offenen Forderung geworden sind? Im Rahmen der Inkasso-Tätigkeit / des Forderungseinzugs helfen wir Ihnen, Ihre Forderungen geltend zu machen. Wir vertreten Sie nicht nur im außergerichtlichen Bereich oder im gerichtlichen Mahnverfahren, sondern ebenso im sich anschließenden gerichtlichen Verfahren.
Aufgrund dessen, dass wir mit allen Mahngerichten bundesweit elektronisch kooperieren, haben wir die Möglichkeit, Mahnbescheide äußerst kurzfristig zu beantragen.
Zwangsvollstreckung
Sollte es dazu kommen, dass es leider nicht ausreicht, ein Urteil oder einen anderen vollstreckbaren Titel wie beispielsweise eine notarielle Urkunde, einen gerichtlichen Vergleich oder einen Vollstreckungsbescheid zu erstreiten, um z. B. Gelder zu bekommen oder die Räumung eines ehemals vermieteten Objekts zu erzielen, dann können Sie auf uns zählen.
Sollte der Schuldner der Verpflichtung aus dem erhaltenen Urteil oder anderen vollstreckbaren Titeln nicht freiwillig nachkommen, dann müssen Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche Maßnahmen im Rahmen der Zwangsvollstreckung bedienen.
Sie können sich auf uns verlassen, und zwar bei:
Zwangsräumungsauftrag
Einholung von Auskünften aus den gerichtlichen Schuldnerkarteien
Zwangsvollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher
Wohnortermittlung des Schuldners
Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft
Beantragung von Pfändungs- sowie Überweisungsbeschlüssen, um beispielsweise Zugriff auf Kontenguthaben des Schuldners zu nehmen
Anmeldung von Wohngeldforderungen in Zwangsversteigerungsverfahren für Wohnungseigentümergemeinschaften
Eintragung von Zwangshypotheken
Verhandlung von Ratenzahlungsvereinbarungen
Beantragung von Zwangsverwaltungen und -versteigerungen
Sollte es dazu kommen, dass sich Ihre Forderungen immer noch nicht realisieren lassen, weil der Schuldner beispielsweise Insolvenz erklärt hatte, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren. Zusätzlich werden wir einen möglichen Verteilungsplan kontrollieren sowie bewerten, ob dem Schuldner die Restschuldbefreiung gewährt wird.
Wir können komplexe rechtliche Angelegenheiten bearbeiten und bieten persönlichen Service.