Unser Service erstreckt sich auf die Rechtsgebiete:
Im Bereich Verkehrsrecht kann Sie unsere Kanzlei bei allen Verkehrsordnungswidrigkeiten vertreten. Wir kümmern uns um die Abwehr von Schadenersatzansprüchen der gegnerischen Partei und übernehmen Ihre Verteidigung im Bereich Verkehrsstrafrecht (z. B. bei Delikten wie Trunkenheitsfahrten oder unterlassene Hilfeleistung im Unfallfall). Auch Fragen im Verkehrsvertragsrecht gehören zu unserer Spezialisierung. So beraten wir Sie gerne vor dem Kauf oder der Reparatur eines Fahrzeugs. Wir sind zudem auf die komplette Unfallschadensregulierung spezialisiert; hierbei handelt es sich u. a. um die vorgerichtliche bzw. gerichtliche Durchsetzung von Schmerzensgeld- bzw. Schadenersatzansprüchen sowie Korrespondenz mit dem Versicherer und Sachverständigen.
Unsere Kanzlei ist unter anderem auf das Erbrecht spezialisiert. Hier stehen wir Ihnen bei Fragen und rechtlichen Angelegenheiten wie der lebzeitigen Vermögensübertragung oder vorweggenommenen Erbfolge, Erbauseinandersetzungen sowie bei Fragen zur Erbengemeinschaft zur Verfügung. Auch Details zum Erbrecht wie das Ausschlagen einer Erbschaft, Unternehmensnachfolge oder die gesetzliche Erbfolge decken wir ab. Unsere Mandanten konsultieren uns auch häufig für die Geltendmachung von Ansprüchen in der Pflichtteilergänzung oder zum Alleinerbe.
Rechtsanwalt Hans ist des Weiteren als Testamentsvollstrecker und Berufsnachlasspfleger tätig.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle Beratung in allen Rechtsstreitigkeiten im Bereich Immobilien. Konsultieren Sie uns z. B. für eine Rechtsberatung für Ihr Wohnungseigentum oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Auch bei der Beitreibung von Wohn- und Hausgeldern, der Überprüfung von Immobilienkaufverträgen sowie der Abwehr und Durchsetzung von Maklercourtagen sind wir Ihr Ansprechpartner. Zusätzlich bieten wir mietrechtliche Beratung an u. a. bei Mängeln an Gemeinschafts- bzw. Sondereigentum oder für die Beschlussanfechtung.
Das Rechtsgebiet Mietrecht decken wir ebenfalls ab. Wir können Ihnen sowohl bei der außergerichtlichen Vertretung, z. B. für die Geltendmachung mietrechtlicher Forderungen, weiterhelfen als auch bei allen mietrechtlichen Fragen. Mandanten konsultieren uns u. a. für die Überprüfung von Wohnraum- bzw. Gewerbemietverträgen. Außerdem stehen wir Ihnen bei (fristlosen) Kündigungen und der Zwangsvollstreckung eines gerichtlichen Räumungsurteils zur Seite.
Unsere Kanzlei vertritt Sie ebenfalls als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer. Dazu zählen für Arbeitgeber der Betriebsübergang und für beide Mandantengruppen Anliegen rund um Aufhebungsverträge und Abfindung, Abschluss bzw. Aushandeln von Arbeitsverträgen, alle Streitfälle im Kündigungsrecht und Kündigungsschutzrecht. Außerdem helfen wir Ihnen auch bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/Urlaubsrecht.
Die Kanzlei Rechtsanwalt Holger Hans kann Ihnen des Weiteren bei Angelegenheiten im Werkvertragsrecht sowie Kaufrecht weiterhelfen. Wir vertreten Sie z. B. rund um Haftung, bei einer Werklohnklage oder Gewährleistungsansprüchen. Im Bereich Kaufrecht kümmern wir uns um die Rückabwicklung von Kaufverträgen sowie die Nacherfüllung.
Unser Kompetenzbereich bietet Ihnen im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts sowie Verbraucherrechts zusätzlich Beratung und Vertretung im allgemeinen Vertragsrecht. Hierbei prüfen wir bestehende Verträge oder übernehmen den Entwurf von Verträgen. Des Weiteren setzen wir die Ausübung Ihrer allgemeinen Gestaltungsrechte durch; dies umfasst u. a. den Widerruf oder den Rücktritt.
Auch die Geltendmachung von Schadensersatz- und Minderungsansprüchen gegenüber Reiseveranstaltern und Luftfrachtführern gehört zu unseren Schwerpunkten.
Unsere Kanzlei vertritt Sie auch zur Durchsetzung Ihrer Forderungen wie Ansprüche, die in Form einer Zwangsvollstreckung erwirkt werden sowie bei vorgerichtlicher Geltendmachung. Sprechen Sie uns gerne an, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren.
Im Bereich der Testamentsvollstreckung gehören nicht nur simple Fälle von Erbfolgen in der Familie zu den Aufgaben mit Klärungsbedarf. Die Testamentsvollstreckung kann im Bereich der Unternehmensführung sinnvoll sein, aber auch bei besonderen Familienverhältnissen, welche man von heutigen Patchworkfamilien kennt.
Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers beziehen sich prinzipiell darauf, den letzten Willen des Verstorbenen zu wahren und umzusetzen. In der Regel wird der Testamentsvollstrecker im Testament oder Erbvertrag durch den Erblasser ernannt.