Die Gerichtskosten sowie die Kosten des Rechtsanwalts sind aus der nachfolgend abgedruckten Kostentabelle zu entnehmen. So können Sie die Kosten für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens abschätzen und das Kostenrisiko für Sie kalkulieren.
Auf Gerichtskosten wird keine Umsatzsteuer erhoben.