1. geringer Kostenaufwand
- 0,5 Gerichtsgebühr an Stelle der bei normaler Klageerhebung zu
zahlenden 3-fachen Gerichtsgebühr;
- 1,0 Verfahrensgebühr für RA für die Beantragung des Mahnbescheids
zzgl. eine 0,5 Verfahrensgebühr für die Beantragung des
Vollstreckungsbescheids;
Bei normaler Klageerhebung fallen hingegen eine 1,3 Verfahrensgebühr und im Regelfall eine 1,2 Terminsgebühr an.
2. schneller Erhalt eines vollstreckbaren Titels
3. vorteilhafte und schnelle Bearbeitung durch automatisiertes Mahnverfahren und Einrichtung von hierauf spezialisierten zentralen Mahngerichten.
Die Gerichtskosten sowie die Kosten des Rechtsanwalts sind aus der nachfolgend abgedruckten
Kostentabelle zu entnehmen. So können Sie die Kosten für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens abschätzen und das Kostenrisiko für Sie kalkulieren.